Finanz Infos zum Jahresbeginn 2017
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung wird auf 76.200 Euro jährlich (West) beziehungsweise 68.400 Euro (Ost) angehoben. Für die Kranken- und Pflegeversicherung gilt 2017 ein bundeseinheitlicher Wert von 52.200 Euro.
Garantiezins
Um den Jahresbeginn ist der Garantiezins bei Kapitallebens- und Rentenversicherungen auf 0,9 Prozent gesunken. Neukunden sollten sich daher unbedingt beraten lassen, welche Verträge vor diesem Hintergrund empfehlenswert sind.
Pflegereform
Nicht zuletzt tritt zum Jahresbeginn eine umfangreiche Pflegereform in Kraft, die den Bedarf an einer privaten Pflegevorsorge spürbar steigern wird. Unter anderem wird das bisherige System der Pflegestufen – verbunden mit einem neuen Bewertungsverfahren – künftig durch sogenannte Pflegegrade abgelöst.
Steuerlicher Höchstbetrag
Der steuerliche Höchstbetrag zur Rürup-Rente steigt von 22.767 auf 23.362 Euro. Gleichzeitig wächst der prozentuale Anteil, den das Finanzamt von den eingezahlten Beiträgen berücksichtigt, auf 84 Prozent.
Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze steigt um 1.350 Euro auf 57.600 Euro brutto jährlich an. Sie bestimmt, ab wann ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung möglich wird.
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